Bild am Sonntag: Lebensmittel-Etikette zeigen keine Realität

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Doch es kommt noch schlimmer für den Verbraucher: Laut einem Interview mit der Verbraucherschützerin Silke Schwartau ist diese Praxis auch noch rechtens! Die Abbildungen auf den Verpackungen müssten bei Lebensmitteln mit dem Inhalt wenig zu tun haben. Ein Rückgaberecht habe der Kunde nicht. Gleichwohl helfe manchmal die Beschwerde beim Hersteller. Denn wenn genügend Proteste bei diesem eingingen, führe das manchmal zu einer Verbesserung der Rezeptur.

Um Fehlkäufe zu vermeiden, helfe nur der genaue Blick auf die Zutatenliste. Ausgelobte Inhalte wie beispielsweise Eier im Eiersalat müssten mit ihrem prozentualen Anteil genannt werden. Aber selbst hier versteckten sich Fallstricke: Wenn neben Fruchtabbildungen „natürliches Aroma“ stehe, handle es sich keinesfalls um Erdbeer- oder Kirscharoma. Stattdessen müsse nur die Basis natürlich sein, vielfach würden Holzspäne zur Aromaerzeugung eingesetzt. Nur, wenn „natürliches Erdbeeraroma“ auf der Packung stehe, stamme es auch tatsächlich von Erdbeeren.

Der Etikettenschwindel ist also völlig legal: Wer Lebensmittel einkauft, sollte künftig besser erst gar nicht das Etikett betrachten, sondern gleich die Zutatenliste studieren. Zum Glück bleibt uns Verbrauchern wenigstens das…

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1 Kommentar »
#1 Katharina 29.04.2010 14:44

Das mit den Sägespänen für Erdbeergecshmack habe ich auch schon mal gehört… Darüber mag ich gar nicht nachdenken! Die ganzen begriffe sagen dem normalen verbraucher doch nichts und klingen alle immer irgendwie beschönigend – ich finde sowieso, dass es gesetzliche Grenzen geben sollte bei künstlichen und nur scheinbar “echten” Zutaten – wer weiß denn schon, was die ganzeen Sachen über Jahrzehnte mit dem Körper anstellen?

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